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Teilnahmebedingungen Camps & Workshops

Zusätzlichen zu den AGB gelten für die Camps & Workshops folgende Bedingungen:

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Die Teilnahme ist erst dann verbindlich, wenn das komplett ausgefüllte Anmeldeformular vor Campbeginn bei uns eingetroffen und von uns schriftlich bestätigt ist (ggf. ergänzende Bestätigung zu automatisierter Anmeldebestätgung).

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Nach der Anmeldung erfolgt ggf. eine Bestätigung mit weiteren Informationen durch den Veranstalter.

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Durch die Unterschrift des Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen) wird für die/den Teilnehmer/in bestätigt, dass diese/r kranken-, unfall- und haftpflicht- versichert ist.

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Wenn die/der Teilnehmer/in sich den Anordnungen der Betreuer widersetzt, haftet sie/er bzw. die erziehungsberechtigten für daraus entstehende Schäden.

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Für alle durch Teilnehmer mutwillig verursachte Sach- und Personenschäden behält sich der Veranstalter vor, die Erziehungsberechtigten zum Schadensersatz heranzuziehen.

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Bei grobem Zuwiderhandeln gegen Anordnungen der Betreuer wird die/der Teilnehmer/in auf eigene Kosten nach Hause geschickt.

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Für während des Tenniscamps abhanden gekommene Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden.

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Training und Betreuung zu den angegebenen Zeiten. Das Programm startet erst zur angegebenen Campzeit. Die Verpflegung (Sommercamp, soweit nicht anders angegeben) besteht aus einem warmen Mittagessen inkl. Getränke, sowie Mineralwasser und Obst.

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Wetterbedingte Änderungen des Ablaufes in den einzelnen Camp-Wochen behält sich der Veranstalter vor. Eine Erstattung auf Grund von wetterbedingten Ausfällen ist ausgeschlossen (Ausnahme: explizite andere Regelung in der Vereinbarung). Es findet auch kein Ersatztermin statt für einen wetterbedingten Ausfall (Ausnahme: 50% des Camps konnte auf Grund des Wetters nicht stattfinden. In diesem Fall erfolgt ein neuer Terminvorschlag des Veranstalters für die ausgefallene Zeit). Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) bei Ausfällen weiter beaufsichtigt werden. 

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Die Teilnahme an einem Camp des Racket LAB  kann jederzeit vor Beginn des Camps storniert werden. Der Rücktritt muss schiftlich erfolgen. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung im Racket LAB. Bei Rücktritt kann das Racket LAB angemessenen Ersatz für entstandene Aufwendungen verlangen. Im Falle eines Rücktritts nach erfolgter schriftlicher Anmeldung und entsprechender Bestätigung, werden Rücktrittspauschalen (in Prozent der Camp-Gebühr) wie folgt einbehalten: bis zum 21. Tag vor dem Camp-Beginn 0 %, bis zum 7. Tag vor Camp-Beginn 30 %, ab dem 7. Tag vor Camp-Beginn 50 %; bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Camp-Beginn 100 %. Das Racket LAB ist berechtigt Camps abzusagen, wenn sich weniger Teilnehmer als die Mindestteilnehmerzahl hierfür angemeldet

haben oder die dafür vorgesehenen Sportstätten kurzfristig nicht zur Verfügung stehen. In diesem Fall werden die Camp-Gebühren voll erstattet.

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Für das Pfingstcamp gelten gesonderte Stornoregeln (siehe Anmeldeformular).

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Sollte ein Kind besondere Medikamente benötigen, so ist das mitzuteilen und dafür zu sorgen, dass diese Medikamente mitgenommen werden.

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Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter auf Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, aus unerlaubter Handlung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungshilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Darüber hinaus verzichtet der Camp-Teilnehmer oder bei

Minderjährigen dessen gesetzlicher Vertreter auf Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem Veranstalter wegen eines

Verschuldens bei Vertragsabschluss sowie gegenüber dem Veranstalter und anderen Spieler/innen aus unerlaubter Handlung, sofern der Veranstalter, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungshilfen oder andere Spieler/innen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

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Datenerfassung und Speicherung

Das Racket LAB speichert die Teilnehmerdaten auf elektronischen Datenträgern nur für interne, organisatorische Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Es gilt die Datenschutzerklärung des Racket LAB, diese ist einzusehen auf unserer Webseite (DSGVO).

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Unwirksamkeit der AGBs

Die Unwirksamkeit eines Teiles der Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der als unwirksam erkannten Bestimmung möglichst nahe kommen.

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