TRAININGSBEDINGUNGEN
Allgemeine Bedingungen
Das Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen und Einzeltraining. Die Trainer bzw. Sport- und Jugendwarte des Vereins teilen die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein.
Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Auf die Wünsche der Mitglieder und Tennisschüler wird nach Möglichkeit Rücksicht genommen.
Zusätzlich gelten für das Vertragsverhältnis folgende Bestimmungen:
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Von jedem Tennisschüler wird eine schriftliche Anmeldung, bei Kindern und Jugendlichen bestätigt durch die Unterschrift des Erziehungsberechtigten, benötigt.
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Eine Teilnahme von Kindern sollte nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, das das Kind gesundheitlichen Voraussetzungen für sportliches Training mitbringt.
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Die Trainer behalten sich vor, die Gruppen und Gruppengrößen nach Spielstärke der Kinder einzuteilen. Dies kann auch während der laufenden Trainingssaison zur Zusammensetzung neuer Gruppen verschiedener Spielklassen und Altersgruppen führen. Das Bestreben ist es, der Spielstärke und dem Alter der Schüler gerecht zu werden. Eine Preisanpassung kann nur im Ausnahmefall erfolgen.
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Saisonbuchungen werden monatlich abgebucht bzw. auf Wunsch als Gesamtrechnung.
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Einzelstunden können bis 24 Std. vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Bei kurzfristigerer Absage werden die Trainingsgebühr und ggf. die Hallenmiete fällig.
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Um eine kontinuierliche Trainingsarbeit gewährleisten zu können, finden Gruppen- Trainingsrunden regelmäßig statt. Eine Kostenerstattung bei Fehlstunden (auch krankeits- oder verletzungsbedingt) kann nicht erfolgen.
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Die Sommersaison erstreckt sich je nach Ferienzeit beginnend Mitte April bis zum Ende September. Die Wintersaison von Anfang Oktober bis Mitte April eines jeden Jahres.
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Während der Schulferien findet kein Abo-Training statt.
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Innerhalb der Trainingssaison ist eine Kündigung des Abo-Trainings nicht möglich.
Es bleibt ausdrücklich vorbehalten, Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Bei Minderjährigen muss dieser/diese bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.
Die Aufsichtspflicht der Trainer, des Vereins und der Tennisschule für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Ausserhalb des Trainings wird weder vom Verein, der Tennisschule oder den Trainern eine Haftung übernommen.
Sollte das Training infolge von Regen, Sturm oder Unwetter unterbrochen oder abgesagt werden ist eine Rückerstattung oder Gutschrift des anteiligen Trainingspreises ausgeschlossen.
Für eine Absage der Trainingseinheit seitens der Trainer findet nach Absprache eine Nachholstunde statt. Sollte eine Nachholstunde nicht möglich sein, erfolgt eine Gutschrift in Höhe des anteiligen Stundenpreises.
Mit der Unterschrift einer Trainings- oder Kursanmeldung bestätige ich, von diesen Bedingungen Kenntnis genommen zu haben und erkläre mich mit den Trainingsbedingungen einverstanden.
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